Das ECE-Prüfzeichen Alle Fahrzeugteile, die zur Fahrsicherheit am Fahrzeug beitragen, sind genehmigungspflichtig und mit der E-Kennzeichnung – auch als ECE-Prüfzeichen bezeichnet – gekennzeichnet. Zu diesen Artikeln zählen nicht nur die "direkten sicherheitsrelevanten" Teile wie z.B. Bremsen und Stoßdämpfer, sondern auch alle Teile, die durch eine schlechte Verarbeitung bzw. Qualität andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten (z.B. Schalldämpfer oder Anhängerkupplungen). Fahrzeugteile mit einer E-Kennzeichnung erfüllen die europäischen Mindestanforderungen und verfügen damit über eine allgemeine Zulassung innerhalb der Europäischen Union (EU). Die Kennzeichnung wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Grundlage für diese Prüfungen sind die sog. ECE-Regelungen (Economic Commission for Europe) der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen. Ausnahmen gibt es lediglich bei Artikeln von Fahrzeugherstellern, z.B. Original Audi. Falls ein Ersatzteil bereits bei der Komplettabnahme des Kfz verbaut war, ist eine E-Kennzeichnung nicht mehr nötig. Noch ein wichtiger Hinweis: Falls sicherheitsrelevante Artikel ohne E-Kennzeichnung eingebaut werden, dann erlischt nicht nur die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs – auch der Versicherungsschutz ist nicht mehr gegeben!